Parcourchef Fahren
Zunächst erfolgt die Aufnahme in eine Parcourschefan- wärterliste. Hierzu muss ein entsprechendes Vorbereitungs- seminar absolviert werden. Die Termine erfahren Sie bei der LK.
Die Dauer eines Seminars beträgt mindestens einen Tag. Einzelne LK´s führen neben dem Seminar auch eine Prüfung durch.
Grundsätzliche Voraussetzungen sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenem Landes- u/o Anschlussverbände angehört.
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter, als 6 Monate.
- Besitz des DFA II (mind. Zweispänner) und mind. 10 Platzierungen in Hindernisfahren KL. A und/oder höher
oder
oder
oder
Nach der Aufnahme in die Parcourschefanwärterliste erfolgt die “Lehrzeit“.
Die Absolvierung von Testaten in den einzelnen Prüfungen ist Pflicht. Die Art und Anzahl der erforderlichen Testate regelt die LK. Die Führung auf der Parcourschefanwärterliste beträgt mindestens ein jedoch maximal 4 Jahre.
Für die Zulassung zur Parcourschefprüfung (Grundprüfung – SL) müssen die Testate abgelegt worden sein. Die LK meldet den Bewerber zur Prüfung an. Der Prüfung ist immer ein mindestens 2-tägiger Lehrgang vorgeschaltet.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Prüfung muss die zuständige LK noch der Aufnahme in die Parcourschefliste zustimmen, ab dann ist der eigenständige Aufbau zunächst bis zu Kl. L möglich.
Dann schließt sich der lange und beschwerliche Weg bis zur Qualifikation SS an. Die Qualifikation für Vielseitigkeitsprüfungen erfolgt zunächst über eine Zusatzprüfung “GL“ bzw. “VL““, der sich dann die Höherqualifikation “GV“ anschließt.