Richter Voltigieren
Zunächst erfolgt die Aufnahme in eine Richteranwärterliste. Hierzu muss ein entsprechendes Vorbereitungsseminar absolviert werden. Die Termine erfahren Sie bei der LK.
Die Dauer eines Seminars beträgt mindestens einen Tag. Einzelne LK´s führen neben dem Seminar auch eine Prüfung durch.
Grundsätzliche Voraussetzungen sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der
FN angeschlossenem Landes- u/o Anschlussverbände angehört. - Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter, als 6 Monate.
- die Prüfung zum Trainer C – Voltigieren bestanden hat oder im Besitz des DVA II/DRA II DLA II und des Zertifikats ”Trainerassistent im Voltigiersport” ist.
Nach der Aufnahme in die Richteranwärterliste erfolgt die ”Lehrzeit”.
Die Absolvierung von Testaten in den einzelnen Prüfungen ist Pflicht. Die Art und Anzahl der erforderlichen Testate regelt die LK.
Die Führung auf der Richteranwärterliste beträgt mindestens 1 jedoch maximal 4 Jahre. Für die Zulassung zur Richterprüfung müssen die Testate abgelegt worden sein. Die LK meldet den Bewerber zur Prüfung an. Der Prüfung ist immer ein mindestens 3-tägiger Lehrgang vorgeschaltet.
Nach erfolgreicher Absolvierung dieser Prüfung muss die zuständige LK noch der Auf- nahme in die Richterliste zustimmen, ab dann ist das eigenständige Richten zunächst
möglich.